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Heimfahrten und Steuer: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer

In Deutschland haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Kosten für Heimfahrten steuerlich geltend zu machen. Dies betrifft insbesondere Personen, die aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort arbeiten und regelmäßig nach Hause fahren. Hier sind die wichtigsten Informationen und Regelungen zu Heimfahrten und deren steuerlichen Aspekten:

1. Was sind Heimfahrten?

Heimfahrten beziehen sich auf die Reisen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsort zu seinem Hauptwohnsitz unternimmt. Diese Reisen können regelmäßig (z. B. wöchentlich oder monatlich) oder unregelmäßig sein. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Fahrten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Art der beruflichen Tätigkeit und der Häufigkeit der Heimfahrten.

2. Steuerliche Absetzbarkeit

Pendlerpauschale: Für Heimfahrten kann die sogenannte Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) geltend gemacht werden. Diese Pauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Entfernungspauschale ist als Werbungskosten abzugsfähig, was die Steuerlast des Arbeitnehmers reduzieren kann.

Doppelte Haushaltsführung: Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einen zweiten Haushalt führen, können zusätzlich die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Dies umfasst neben den Fahrtkosten auch Mietkosten für die Unterkunft am Arbeitsort, Nebenkosten und eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwand. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Hauptwohnsitz am bisherigen Wohnort bleibt und der Arbeitnehmer regelmäßig von seinem Arbeitsort zu diesem Hauptwohnsitz zurückkehrt.

3. Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen

Pendlerpauschale für Dienstreisende: Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig an verschiedenen Orten tätig ist und keine feste Arbeitsstätte hat, kann es zu einer Sonderregelung kommen. In solchen Fällen kann die Entfernungspauschale für jede Fahrt von der Unterkunft zum Arbeitsort angesetzt werden.

Fahrtkosten bei Geschäftsreisen: Bei Geschäftsreisen sind die Fahrtkosten in der Regel steuerlich abzugsfähig, soweit sie betrieblich veranlasst sind. Hierzu zählen neben den Fahrtkosten auch mögliche Übernachtungskosten.

4. Nachweise und Dokumentation

Um die steuerlichen Vorteile für Heimfahrten und doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren. Dazu gehören Fahrkarten, Tankbelege, Mietverträge und Rechnungen für Übernachtungen. Eine detaillierte Dokumentation erleichtert die korrekte Steuererklärung und verhindert mögliche Rückfragen des Finanzamts.

5. Steuererklärung

Heimfahrten und Kosten für doppelte Haushaltsführung müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu trägt man die entsprechenden Beträge in der Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ein. Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragen kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Heimfahrten kann für viele Arbeitnehmer eine erhebliche Entlastung darstellen. Durch die korrekte Anwendung der Pendlerpauschale und der Regelungen zur doppelten Haushaltsführung lassen sich relevante Kosten steuerlich geltend machen. Es ist wichtig, die entsprechenden Nachweise zu sammeln und die Ausgaben korrekt in der Steuererklärung anzugeben, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.